Schweriner Schlosskonzerte

kulturbotschafter EVENTS präsentiert

Sommer-Open-Airs im Schlossinnenhof

Erleben Sie unvergessliche Konzertabende unter freiem Himmel. Unsere Veranstaltungsreihe findet als exklusives Open-Air direkt im malerischen Innenhof des Schweriner Schlosses statt – eine Kulisse, die jeden Ton verzaubert.

TOCOTRONIC

🗓️ 13.08.2026   20:00 Uhr

SALTATIO MORTIS

🗓️ 15.08.2026   19:00 Uhr

GENTLEMAN

🗓️ 16.08.2026   19:00 Uhr

MAXÏMO PARK

🗓️ 19.08.2026   20:00 Uhr

HEAVYSAURUS

🗓️ 22.08.2026   14:00 Uhr

LARS EIDINGER

🗓️ 25.08.2026   20:00 Uhr

LOUIS PHILIPPSON

🗓️ 26.08.2026   20:00 Uhr

SIEGFRIED & JOY

🗓️ 27.08.2026   20:00 Uhr

KARAT

🗓️ 28.08.2026   20:00 Uhr

THE DEAD SOUTH

🗓️ 29.08.2026   20:00 Uhr

GOGOL BORDELLO

🗓️ 30.08.2026   19:00 Uhr

PHILIPP POISEL & BAND

🗓️ 03.09.2026   19:00 Uhr

SCHILLER

🗓️ 06.09.2026   20:00 Uhr

ALIN COEN

🗓️ 11.09.2026   20:00 Uhr

MASCHINE

🗓️ 12.09.2026   20:00 Uhr

PHIL COLLINS TRIBUTE SHOW

🗓️ 13.09.2026   19:00 Uhr

FAQ – Wissenswertes für Ihren Konzertbesuch

Damit Sie Ihren Abend im Schweriner Schloss unbeschwert genießen können, haben wir hier die wichtigsten organisatorischen Details und Leitlinien für Sie zusammengefasst. Ein kurzer Blick in diese Hinweise hilft uns allen dabei, Wartezeiten am Einlass zu verkürzen und ein rundum sicheres Open-Air-Erlebnis zu schaffen. 

Allgemein

Bitte beachten Sie, dass unsere FAQs regelmäßig aktualisiert werden. Schauen Sie daher am besten immer mal wieder hier vorbei, um die neuesten Informationen zu erhalten.
Bitte nehmen Sie nur das Nötigste mit zum Konzert – so kann die Wartezeit beim Einlass für alle verkürzt werden.

Das Rauchen ist auf dem Gelände ist strengstens untersagt! E-Zigaretten sind ebenfalls nicht erlaubt.
Vor dem Einlass befindet sich eine ausgewiesene Raucherecke.
Wir bitten alle Rauchenden, ihre Zigarettenkippen im Mülleimer zu entsorgen.
Der Konsum von Cannabis ist gänzlich auf der Schlossinsel verboten.

Erlaubt sind Taschen, deren größte Seite nicht größer als ein DIN-A4-Blatt ist.
Zum Beispiel:
• Gürteltaschen / Hüfttaschen
• Turnbeutel / Gymbags
• Jutebeutel
• kleine Handtaschen

Unter 6 Jahren: Kinder unter 6 Jahren erhalten keinen Zutritt (außer bei Kinderkonzerten).
6–13 Jahre: Der Zutritt ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, Fürsorgeberechtigten oder einer Person mit Erziehungsauftrag („Muttizettel“) gestattet.
Ab 14 Jahren: Kein Nachweis und keine Begleitung sind erforderlich, wenn die Veranstaltung vor 22:00 Uhr endet.
Andernfalls gilt die gleiche Regelung wie für 6–13-Jährige.
Ab 16 Jahren: Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Konzerte („Tanzveranstaltungen“) bis Mitternacht ohne Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person besuchen.

Bitte denken Sie an altersgerechten Gehörschutz.

Für Rollstuhlfahrende stehen bei Sitzplatzveranstaltungen ausgewiesene Plätze zur Verfügung, die gebucht werden können.
Bei Stehplatzveranstaltungen gibt es einen abgesperrten Bereich im seitlichen vorderen Bühnenbereich. Dieser Bereich ist nicht erhöht.

Bitte bringen Sie keine Getränkeflaschen mit in den Innenhof. Getränkeverkaufsstände befinden sich im Innenhof. Ein weiterer Getränkestand befindet sich direkt vor dem Einlass.
Es werden am und im Schloss zur Veranstaltung nur kleine Snacks angeboten.

Die Toiletten befinden sich außerhalb des Schlosses links Blickrichtung Schloss im Einlassbereich. Ggf steht bei größeren Veranstaltungen ein zusätzlicher WC-Container am Hauptportal zur Verfügung.
Für Rollstuhlfahrende befindet sich eine barrierefreie Toilette im Schloss. Bitte sprechen Sie die Security am Hauptportal an. Diese begleitet Sie zur Toilette.

Für die Müllentsorgung stehen im Innenhof entsprechende Behälter zur Verfügung. Bitte entsorgen Sie Ihren Müll selbstständig.

Die Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer sind durch gelbe Warnwesten gekennzeichnet. Im Notfall weisen sie Ihnen den Fluchtweg. Fluchtwege sind das Hauptportal sowie der Museumseingang, der zugleich Einlassbereich ist.

Bitte informieren Sie sich grundsätzlich vor jedem Konzert noch einmal, ob es wie geplant stattfindet. Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Website.
Im Falle einer Absage können Tickets ausschließlich dort zurückgegeben werden, wo sie erworben wurden. Vor Ort ist keine Rückabwicklung möglich.

Sammelpunkt ist die Siegessäule Richtung Stadt hinter der Schlossbrücke. Bitte beachten Sie die Durchsage, ob die Veranstaltung weitergeführt werden kann.

Der Merchandise-Stand befindet sich im Innenhof.

Direkt am Schloss stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die öffentlichen Parkmöglichkeiten in der Umgebung.

Bitte bringen Sie keine Regenschirme mit.
Aufgespannte Schirme nehmen anderen Besucher*innen die Sicht. Zudem ist die Verletzungsgefahr durch die Schirmspitzen erhöht. Diese werden Ihnen vor Ort abgenommen und am Einlass gelagert. Für die dort abgelegten Schirme können wir keine Haftung übernehmen.
Bitte nehmen Sie bei unbeständigem Wetter stattdessen Regenkleidung mit.

Bitte bringen Sie keine eigenen Sitzgelegenheiten mit. Bei Stehplatzveranstaltungen können aus Sicherheitsgründen keine Sitzgelegenheiten auf der Veranstaltungsfläche aufgestellt werden.

Waffen und gefährliche Gegenstände jeglicher Art sind verboten (z.B. Nagelscheren, Korkenzieher, Katapulte).

Den Besuchern und Besucherinnen unserer Konzerte ist das Mitbringen von rassistischem, fremdenfeindlichem, gewaltverherrlichendem, diskriminierendem, antisemitischem sowie rechtsextremistischem Propagandamaterial untersagt.
Das Verbot gilt auch für Kleidung, die Schriftzüge oder Symbole mit eindeutig rassistischer, fremdenfeindlicher, gewaltverherrlichender, diskriminierender oder rechtsextremistischer Tendenz aufweist. Hierzu zählt insbesondere auch Kleidung der Marke „Thor Steinar“, „Constaple“ und zug. Label.

Das Mitbringen von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet.

Foto- und Filmaufnahmen sind grundsätzlich untersagt. Drohnen- und Kameraequipment darf nicht mit ins Schloss genommen werden. Dies gilt auch für Selfiesticks.
Private Foto- und Videoaufnahmen mit dem Mobiltelefon sind gestattet, sofern andere Gäste dadurch nicht gestört werden. Die Blitzfunktion muss in jedem Fall deaktiviert sein, da sie andere Besucher*innen sowie die Künstler*innen auf der Bühne blenden kann.
Drohnenaufnahmen sind grundsätzlich nicht gestattet.

Bei Verstößen wird die betreffende Person vom Sicherheitspersonal von der Veranstaltungsfläche verwiesen. Zusätzlich kann das Sicherheitspersonal des Hauses ein Hausverbot aussprechen.